Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2021 vom 15.02.22 die neuen Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
RSA 21
verbindlich eingeführt.
Nach dem allgemeinen Rundschreiben Nr. 34/StB 13/38.59.10-02/84 BASt 97. „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)“ sollten auch Nachweise für die Eignung und Qualifikation des benannten Verantwortlichen für die Sicherung von Arbeitsstellen mit dem Angebot vom Bieter verlangt werden. Als Nachweis eignet sich danach der Besuch von mindestens eintägigen Seminarveranstaltungen zu diesem Thema.
Ab dem Jahr 2007 sollen, lt. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 11/06 Straßenverkehrstechnik diese Nachweise nicht älter als 5 Jahre sein.
Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)“ ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Auftraggeber soll bei Fehlen eines solchen Nachweises das Angebot von der Wertung ausschließen!
Die Straßenverkehrsbehörden werden, ab dem 15.02.2022, bei Anträgen zu verkehrsrechtlichen Anordnungen nach RSA 21 diese Nachweise ebenfalls kontrollieren!
Einladung zur Intensivschulung
„Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ mit Nachweis über Eignung und Qualifikation
Gemäß MVAS 99 Schulungsgruppe (E) innerorts, Landstraßen
Seminarinhalte:
Sensibilisierung
Einführung in die RSA 21 ( neu ! )
Einführung in die „Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien
für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“
Weiterführung des Themas ZTV-SA
Abschlussdiskussion
Referent: Dipl.-Wirtsch. Ing. Bernd Hanswille, Sachverständiger für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
(StrAus-Zert geprüfter u. zugelassener Fachreferent MVAS)
Zur Abdeckung der uns entstehenden Kosten erheben wir pro Teilnehmer eine Seminargebühr in Höhe von 235,00 € (zzgl. MwSt.). In der Seminargebühr sind das Mittagessen sowie die Tagungsgetränke enthalten.
Anmeldung siehe unten.
Stornierungen (nur schriftlich) bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung ist der halbe Seminarpreis fällig.