Seminar: „Einführung in das neue Asphaltregelwerk“ Die wichtigsten Neuerungen aus dem neuen Asphalt-Regelwerk kompakt, strukturiert und praxisorientiert und verständlich erklärt

Seminar: „Einführung in das neue Asphaltregelwerk“ Die wichtigsten Neuerungen aus dem neuen Asphalt-Regelwerk kompakt, strukturiert und praxisorientiert und verständlich erklärt

27. August 2026, 09.00 – 16.00 Uhr in Mainz

Allgemeines:

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat die neuen Ausgaben der TL Asphalt-StB und ZTV Asphalt-StB Teil 1 und 2 auf einem Einführungskolloquium am 23. April 2026 veröffentlicht.

Die Einführung des neu gefassten technischen Asphaltregelwerks ist durch die Allgemeinen Rundschreiben ARS Nr. 7/2026 und ARS Nr. 8/2026 vom 25. März 2026 des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) und Anwendung des neu gefassten technischen Asphaltregelwerks spätestens zur Bausaison 2027 für die Autobahn GmbH des Bundes erfolgt.

Gleichzeitig erfolgte mit den ARS die Bitte an die Obersten Straßenbaubehörden der Länder, das neue Asphaltregelwerk auch für den Bereich der Bundesstraßen sowie Vorhaben in Ihrem Zuständigkeitsbereich im Interesse einer einheitlichen Handhabung einzuführen (Achtung: die Einführung in den einzelnen Bundesländern muss über Einführungserlasse der Länderministerien erfolgen).

Bestehende Verträge und Projekte können auf Grundlage der ZTV Asphalt-StB 07/13 in Verbindung mit den TL Asphalt-StB 07/13 auch ohne Umstellung auf das neue Regelwerk zu Ende geführt werden (Achtung: nur noch bis 31.12.2026 zulässig).

Sollte jedoch ohne Verwendung von TA-Asphalt (temperaturabgesenkter Asphalt/Niedrigtemperaturasphalt) der Einbauzeitpunkt nach dem 01.01.2027 liegen, wird zwingend eine Umstellung im Hinblick auf den Einsatz von TA-Asphalt gemäß den neuen ZTV Asphalt-StB 26, Teil 1 erforderlich.

Ab 01.01.2027 handelt es sich um eine verbindliche Regelbauweise!

Begründungen für die Überarbeitung/Neufassung:

Für den Einbau von Walz- und Gussasphalt wurde am 13. März 2020 aus Gesundheitsschutzgründen ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus der Heißverarbeitung von Destillations- und Air-Rectified-Bitumen festgelegt.

Aus Gründen des Arbeitsschutzes muss Asphaltmischgut deshalb temperaturabgesenkt hergestellt und eingebaut werden. Die hierfür erforderlichen Regelungen wurden in die TL Asphalt-StB 26 und in die beiden Teile der ZTV Asphalt-StB 26 und aufgenommen.

Ziel:

Die Teilnehmer erwerben Kenntnisse über die Neuerungen und Verknüpfungen der TL-Asphalt-StB 26, der ZTV Asphalt-StB 26, Teil 1 und ZTV Asphalt-StB 26, Teil 2.

Zielgruppe:

Vertreter von Baulastträgern, Verantwortliche von Ver- und Entsorgungsbetrieben, Mitarbeiter in Ingenieur- und Planungsbüros, Mitarbeiter mit Tätigkeiten im Rahmen der Bauüberwachung, Unternehmer/-innen, Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Bauhofleiter, Bauleiter, Meister

Seminarinhalt:

Asphaltbauweise und Arbeits- Und Gesundheitsschutz

  • Die Begründungen für temperaturabgesenkte Asphalte

Das neue Asphaltregelwerk im Überblick

  • TL Asphalt-StB 26

  • TL AG-StB 26

  • ZTV Asphalt-StB 26, Teil 1

  • ZTV Asphalt-StB 26, Teil 2

Vorgehensweise bei bestehenden Verträgen und Projekten

  • Fristen für die Umstellung der Verträge

  • Anpassung der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnisse

Qualitätssicherung und Prüfungen

  • Erstprüfung und Eignungsnachweis

  • Eigenüberwachungsprüfungen

  • Kontrollprüfungen

  • Grenzwerte und Toleranzen

  • Mängel und Verjährung

Verknüpfungen zum bestehenden Gesamtregelwerk Asphalt

  • TL Bitumen-StB 25

  • TL Vbit-StB 22

Verknüpfung von Neubau und Erhaltung, Wiederherstellung nach Aufgrabungen

  • Asphaltschichten in gleichmäßiger Dicke

  • Asphaltschichten in ungleichmäßiger Dicke

  • Bauliche Erhaltung

TL Asphalt-StB 26

  • Neue Asphaltmischgutarten und -sorten, Konzeption der Asphaltmischgüter

  • TA Asphalt, Temperaturabsenkung bei Herstellung und Einbau

  • Neue Begriffe und Abkürzungen/Symbole

  • Bindemittel und viskositätsvermindernde Zusätze

  • Asphaltgranulat

  • Herstellen und lagern des Asphaltmischgutes,

  • Nachweise und Prüfungen, Prüfverfahren

ZTV Asphalt-StB 26, Teil 1

  • Grundlegende konzeptionelle Änderungen

  • Auswahl zweckmäßiger Asphaltmischgutarten und -sorten sowie zweckmäßiger Bindemittelart und -sorte

  • Anpassung grundsätzlicher Baugrundsätze

  • Eignungsnachweis

  • Transport und Einbaulogistik, Lieferung und Übernahme an der Baustelle

  • Randbedingungen Einbau (Temperatur/ Witterung)

  • Beschaffenheit der Unterlage, Vorbehandlung, Schichtenverbund

  • Bahnweiser Einbau „Heiß an Kalt“

  • Nähte, Anschlüsse und Fugen

  • Anforderungen an fertige Asphaltschichten

ZTV Asphalt-StB 26, Teil 2

  • Grundlegende konzeptionelle Änderungen

  • Konkrete Veränderungen gegenüber ZTV BEA-StB 09/13

  • Ausgleichs- und Profilierungsschichten

  • Fräsen vorhandener Befestigungen, Manuelle Nacharbeiten

  • Fräsarten und -verfahren

  • Bewertung und Eignung der Unterlage/Fräsfläche (Zustandsfeststellung)

  • Vorbehandlung, Schichtenverbund

  • Ersatz der Asphaltdeckschicht, Varianten

Referent: Herr Thomas Guthardt, Triple B Beratungs-Büro-Bau, Hattingen

Zur Abdeckung der uns entstehenden Kosten erheben wir pro Teilnehmer eine Seminargebühr in Höhe von € 235,00 (zzgl. MwSt.). In der Seminargebühr sind das Mittagessen sowie die Tagungsgetränke enthalten. 

Anmeldungen bitten wir mit untenstehendem Button „Anmeldung“ vorzunehmen.

Stornierungen (nur schriftlich) bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung ist der halbe Seminarpreis fällig.

 

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