Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Bauunternehmen“

Seminar „Gefährdungsbeurteilungen im Bauunternehmen“

04. Juni 2025, 10:00 – 16:00 Uhr, Geschäftsstelle Mainz

Beschreibung:

Die Gefährdungsbeurteilung ist für jeden Unternehmer ein verpflichtendes Instrument zur Einhaltung aktueller Gesetze, Vorschriften und Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie bildet das Fundament für den umfassenden Schutz der Beschäftigten und der damit einhergehenden Vermeidung oder mindestens Minimierung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. 

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die Gefährdungen einzelner Arbeitsplätze, -verfahren, -abläufe, -maschinen -stoffe etc. zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren festzulegen. Dabei sollen die auszuführende Arbeit immer gänzlich sowie objektbezogen betrachtet werden.

Das Seminar zeigt auf, wie strukturiert vorgegangen werden kann und wie Lösungsansätze entwickelt werden können.

Es werden Fachkompetenzen vermittelt, welche auch der Zusammenarbeit mit externen Sicherheitsfachkräften (SiFA), Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinatoren (SiGeKo) und Stellen wie der Berufsgenossenschaft (BG), der Unfallkassen (UK) sowie den staatlichen Behörden für den Arbeitsschutz dienen.

Seminarinhalt:

  • Grundlagen Arbeitsschutz

  • Begriffsdefinitionen

  • Checklisten

  • Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilung

  • Mögliche Rechtsfolgen

  • Der Weg zu einer Gefährdungsbeurteilung

  • GBU Fallbeispiele 

Zielgruppe:

Unternehmer, Geschäftsführer, Niederlassungsleiter, Bauleiter, Bauhofleiter, Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Referent: Herr Thomas Guthardt, Triple B Beratungs-Büro-Bau, Hattingen

Schulungsnachweis: Teilnahmebescheinigung 

Zur Abdeckung der uns entstehenden Kosten erheben wir pro Teilnehmer eine Seminargebühr in Höhe von € 235,00 (zzgl. MwSt.). In der Seminargebühr sind das Mittagessen sowie die Tagungsgetränke enthalten. 

Anmeldungen bitten wir mit untenstehendem Button „Anmeldung“ vorzunehmen.

Stornierungen (nur schriftlich) bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung ist der halbe Seminarpreis fällig.

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