Seminar „Mängel, Mängelrechte und Abnahmeprobleme“

Seminar „Mängel, Mängelrechte und Abnahmeprobleme“

06. Mai 2025, 09.00 – 16.00 Uhr, Geschäftsstelle Mainz

Ihr Nutzen:

Fragen zu Mängeln und zu Mängelrechten nehmen in der Praxis einen breiten Raum ein. Auch stellen sich oft die Fragen, ob man für „versteckte" Mängel länger haftet und wie sich Minderungsbeträge für optische Mängel sinnvoll berechnen lassen. Schließlich wird ein Hauptaugenmerk auf das Thema der Abnahme bzw. der zu Unrecht verweigerten Abnahme gelegt, da nach der Rechtsprechung der Obergerichte Forderungen ohne Abnahme nicht fällig sind.

Seminarinhalte:

  • Mängelrechte und Schadensersatz nach BGB und VOB/B
  • Abnahme und Abnahmeverweigerung – was tun?
  • „Versteckte" und „arglistig verschwiegene" Mängel - 30 Jahre Haftung?
  • Fragen der unzureichenden oder untauglichen Nachbesserung
  • Minderung und „optischer Mangel" – weIche Rechte hat der AG?
  • Rechte und Pflichten im Rahmen des Beweisverfahrens

Zielgruppe: 

Unternehmer, Unternehmerfrauen und Führungskräfte BAU, ZIM, STUCK, HKH

Referent: Herr RA Dr. Ingo Lange, Freiburg

Zur Abdeckung der uns entstehenden Kosten erheben wir pro Teilnehmer eine Seminargebühr in Höhe von 235,00 € (zzgl. MwSt.). In der Seminargebühr sind das Mittagessen sowie die Tagungsgetränke enthalten. 

Anmeldung siehe unten.

Stornierungen (nur schriftlich) bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterer Stornierung ist der halbe Seminarpreis fällig.

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